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sanierung 2027:
mehr zuhause.
weniger verlust.

Ihr Zuhause soll Wärme halten. Und sich gut anfühlen. Wir bringen die Haustechnik Ihrer Sanierung auf den Punkt.

Für 2027 sind 500 Millionen Euro angekündigt: 321 Millionen für thermische Sanierungen, 179 Millionen für den Heizungstausch.

  • Heizungstausch: Anträge sollen ab 2. November 2026 wieder möglich sein.

  • Thermische Sanierung: angekündigter Förderstart am 4. Jänner 2027.

  • Stand: 13.10.2026. Quelle: WKO. Details: sanierungsoffensive.gv.at.

Sie haben das Haus. Wir denken die Technik mit. In Wien und Niederösterreich.

warum jetzt handeln?

  • Heizung und Gebäude gemeinsam planen

  • Heizungstausch: angekündigt ab 2. November 2026

  • Thermische Sanierung: Angekündigt ab 4. Jänner 2027

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie

  • Mehr Wohnkomfort & weniger Energiekosten

  • Nachhaltig & klimafreundlich

ihr vorteil mit ghs haustechnik

Aus Ihrem Vorhaben wird ein Plan:

  • Wir hören zu und schauen, was Ihr Haus braucht.

  • Wir planen und erneuern Ihre Heizung und Haustechnik.

  • Wir liefern die technischen Unterlagen für Ihren Förderantrag.

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„Ihr Zuhause. Gut durchdacht.“

ihr haus. unser plan.

Sie möchten sanieren und wissen noch nicht, wo Sie anfangen sollen? Erzählen Sie uns von Ihrem Haus. Wir klären gemeinsam, welche Heizung und Haustechnik zu Ihrem Vorhaben passen.

sanierung geplant? reden wir drüber.

Danke für Ihre Projektanfrage. GHS meldet sich in Kürze bei Ihnen.

häufige fragen zur förderung 2027

Kann ich jetzt schon planen?
Ja. Planung jetzt starten. Förderbedingungen vor Auftrag und Einbau prüfen.

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Ab wann kann ich die Förderung beantragen?
Angekündigt: Heizungstausch ab 2.11.2026, thermische Sanierung ab 4.1.2027.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe für Ihr Projekt ergibt sich aus den neuen Richtlinien.

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Für wen gilt die Förderung?
Gebäudetyp und Maßnahmen müssen die jeweils gültigen Förderkriterien erfüllen.

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Wer unterstützt mich bei Antrag & Umsetzung?
GHS berät, plant und installiert. Die Förderstelle entscheidet über Ihren Antrag.

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